Der Unfall ist keine Stunde her, und das Telefon klingelt schon. Am Apparat ist die Versicherung des Unfallgegners. Sehr freundlich, sehr hilfsbereit: Man habe schon einen Gutachter beauftragt, der melde sich gleich, Sie müssten sich um nichts kümmern.
Das klingt nach Service. Es ist aber vor allem eines: der Versuch, die Schadenhöhe von jemandem feststellen zu lassen, der von der Gegenseite bezahlt wird.
Sie müssen darauf nicht eingehen. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Kfz-Gutachter selbst aussuchen.
Was “freie Gutachterwahl” bedeutet
Wenn ein anderer Ihren Schaden verursacht hat, schuldet er Ihnen den vollen Ersatz. Dazu gehört, dass der Schaden ordentlich festgestellt wird — und die Rechtsprechung erkennt seit Langem an, dass der Geschädigte dafür einen eigenen Sachverständigen beauftragen darf. Die Kosten gehören zum ersatzfähigen Schaden.
Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen. Sie darf Ihnen keinen vorschreiben.
Warum der Unterschied zählt
Ein Sachverständiger arbeitet für den, der ihn beauftragt. Das ist keine Unterstellung, sondern schlicht die Auftragslage.
Der von der Versicherung beauftragte Gutachter erstellt ein korrektes Gutachten. Aber es gibt in jedem Schadenfall Positionen mit Spielraum — und dieser Spielraum wird selten zu Ihren Gunsten ausgelegt, wenn die Rechnung bei der Gegenseite liegt. Typische Beispiele:
- die merkantile Wertminderung, also der Umstand, dass Ihr Fahrzeug als Unfallwagen weniger wert ist, selbst wenn es perfekt repariert wurde
- der Restwert bei einem Totalschaden
- die Reparaturdauer, an der Ihr Anspruch auf Nutzungsausfall hängt
- die Frage, ob nach Herstellervorgabe repariert wird oder mit der günstigeren Variante
Was ein Gutachten im Einzelnen feststellt, steht unter Leistungen.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein eigenes Gutachten?
Bei sehr kleinen Schäden — dem berühmten Kratzer in der Stossstange — reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Diese Grenze zum Bagatellschaden wird üblicherweise bei etwa 750 Euro angesetzt. Darunter übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten meist nicht.
Das Problem: Sie sehen einem Schaden von aussen nicht an, was er kostet. Eine verzogene Heckklappe oder ein beschädigter Sensor hinter der Stossstange hebt die Summe schnell über die Grenze. Im Zweifel rufen Sie an und schildern, was passiert ist — das kostet fünf Minuten und nichts.
Wenn die Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat
Auch dann ist nichts verloren. Sie können ein eigenes Gutachten beauftragen. Weichen die beiden Gutachten voneinander ab, ist das kein Drama, sondern der normale Ausgangspunkt einer Regulierung — und dann ist es gut, wenn eine der beiden Einschätzungen in Ihrem Auftrag entstanden ist.
Was Sie tun sollten, bevor irgendjemand am Fahrzeug arbeitet:
- Nichts reparieren lassen. Ein reparierter Schaden lässt sich nicht mehr begutachten.
- Fotos machen. Vom Fahrzeug, von der Unfallstelle, von beiden Seiten.
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben — insbesondere keine Abfindungserklärung.
- Anrufen. Je früher der Schaden aufgenommen wird, desto sauberer die Grundlage.
Kostet Sie das etwas?
Bei klarer Haftungslage in der Regel nicht: Die Gutachterkosten sind Teil des Schadens und werden mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Wie viel übernommen wird, hängt von der Haftungsquote ab. Mit einer Abtretungserklärung gehen Sie nicht in Vorkasse.
Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorher am Telefon — die Einzelheiten stehen unter Leistungen.
Kfz-Gutachter im Ruhrgebiet
Ich bin als Kfz-Sachverständiger in Hattingen ansässig und im gesamten Ruhrgebiet unterwegs — Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Dortmund und Umgebung. Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt oder nach Termin bei mir, meistens noch am Tag Ihres Anrufs. Die vollständige Liste steht unter Kfz-Gutachter im Ruhrgebiet.
Das Gleiche gilt übrigens nicht nur nach einem Unfall: Auch bei einer Leasingrückgabe begutachtet derjenige, den der Leasinggeber beauftragt hat.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir per WhatsApp. Wir klären in ein paar Minuten, ob sich ein eigenes Gutachten in Ihrem Fall lohnt — und wenn nicht, sage ich Ihnen das auch.
Dieser Text erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittiger Schuldfrage sollten Sie zusätzlich einen Anwalt einschalten.