Der Rückgabetermin steht, das Fahrzeug ist drei Jahre gefahren worden, und irgendwo im Hinterkopf sitzt die Frage: Was rechnen die mir hinterher an?
Die Sorge ist berechtigt. Bei der Leasingrückgabe entstehen regelmäßig Nachforderungen, die für den Leasingnehmer aus dem Nichts kommen — vier-, manchmal fünfstellig. Und der Gutachter, der das Fahrzeug bei der Rückgabe bewertet, ist in aller Regel vom Leasinggeber beauftragt.
Der Kern der Sache: Gebrauchsspur oder Schaden?
Ein Leasingfahrzeug darf benutzt werden. Genau dafür haben Sie bezahlt. Was Sie nicht bezahlen müssen, ist die normale Abnutzung — was darüber hinausgeht, schon.
Die Grenze zwischen beidem ist der ganze Streitpunkt. Grob gilt:
Meist als normale Gebrauchsspur akzeptiert
- feine Kratzer im Lack, die aus einigen Metern Abstand nicht auffallen
- leichte Gebrauchsspuren an Sitzwangen, Lenkrad, Schaltknauf
- kleine Steinschläge an der Front
- geringfügige Abnutzung der Pedalgummis
Meist als Minderwert berechnet
- Dellen und Beulen, auch kleine
- Kratzer, die bis auf das Blech durchgehen
- Risse oder Brandlöcher in Polstern
- Schäden an Felgen, insbesondere Bordsteinschäden
- Reifen unter der Mindestprofiltiefe oder mit ungleichem Verschleiss
- fehlende Teile: zweiter Schlüssel, Bordmappe, Ladekabel, Warndreieck
- nicht fachgerecht reparierte Vorschäden
- fehlende oder unvollständige Wartungsnachweise
Was in Ihrem konkreten Fall gilt, steht in den Rückgabebedingungen Ihres Leasingvertrags. Die Kataloge unterscheiden sich, und die Formulierungen sind selten so eindeutig, wie sie klingen.
Warum das Gutachten des Leasinggebers nicht Ihr Gutachten ist
Bei der Rückgabe erscheint ein Sachverständiger, geht ums Fahrzeug, füllt ein Protokoll aus. Das Ergebnis ist die Grundlage für den Minderwertausgleich, den Sie danach in Rechnung gestellt bekommen.
Dieser Sachverständige macht seine Arbeit korrekt. Aber er arbeitet im Auftrag des Leasinggebers, und er bewertet in einem Termin, der oft unter Zeitdruck steht — meist im Beisein von jemandem, der das Fahrzeug zum ersten Mal sieht und keine Vergleichsgrundlage hat. Nämlich Ihnen.
Es ist der gleiche Punkt wie beim Unfallschaden: Wer den Auftrag erteilt, bestimmt die Perspektive. Mehr dazu unter Kfz-Gutachter selbst aussuchen.
Was ein eigenes Gutachten vor der Rückgabe bringt
Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt: vor dem Rückgabetermin, nicht danach.
Sie bekommen damit
- eine dokumentierte Zustandsaufnahme mit Fotos, bevor das Fahrzeug aus Ihrer Hand geht,
- eine unabhängige Einschätzung, welche Positionen realistisch als Minderwert durchgehen und welche nicht,
- eine belastbare Grundlage, wenn die spätere Rechnung deutlich darüber liegt,
- und die Möglichkeit, im Vorfeld selbst zu entscheiden: Manche Schäden lassen sich günstiger reparieren, als der Minderwertausgleich später kostet.
Der letzte Punkt wird oft übersehen. Eine Delle, die Sie für 300 Euro ausbeulen lassen, kann in der Rückgabeabrechnung mit einem Vielfachen stehen — weil dort nicht die Reparatur, sondern der Wertverlust angesetzt wird.
Der praktische Ablauf
Zwei bis vier Wochen vor der Rückgabe ist der richtige Zeitpunkt. Dann bleibt noch Luft, um kleinere Sachen erledigen zu lassen.
- Termin vereinbaren — telefonisch oder per WhatsApp.
- Besichtigung, bei Ihnen vor Ort oder nach Absprache.
- Vollständige Aufnahme: Lack, Felgen, Reifen, Innenraum, Technik, Vollständigkeit des Zubehörs.
- Schriftliche Dokumentation mit Fotos, die Sie zum Rückgabetermin mitbringen.
Nehmen Sie das Gutachten zur Übergabe mit. Allein der Umstand, dass eine unabhängige Aufnahme vorliegt, verändert den Ton eines Rückgabegesprächs.
Wer die Kosten trägt
Anders als beim unverschuldeten Unfall zahlt hier der Leasingnehmer, also Sie. Da gibt es keine gegnerische Versicherung.
Ob sich das rechnet, hängt vom Fahrzeug und vom Zustand ab. Bei einem Kleinwagen mit sichtbar gutem Zustand ist es oft nicht nötig. Bei einem höherwertigen Fahrzeug oder wenn Sie wissen, dass da ein paar Sachen sind, steht der Aufwand meist in keinem Verhältnis zu dem, was eine Rückgabeabrechnung ausmachen kann.
Rufen Sie an und beschreiben Sie kurz das Fahrzeug und seinen Zustand. Wenn ich den Eindruck habe, dass es sich in Ihrem Fall nicht lohnt, sage ich Ihnen das.
Leasingfahrzeuge im Ruhrgebiet bewerten lassen
Ich bin in Hattingen ansässig und im gesamten Ruhrgebiet unterwegs — Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Dortmund und Umgebung. Wo ich sonst noch hinkomme, steht unter Kfz-Gutachter im Ruhrgebiet.
Dieser Text erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich sind die Rückgabebedingungen Ihres Leasingvertrags.